AGB für die Vermietung von Ferienwohnungen und -Zimmern
des Gästehaus Schöffmann

 

1.Geltungsbereich

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen/ Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/ Zimmers sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

2. Buchung/Buchungsbestätigung

 

Buchungen der Ferienwohnungen/ Zimmer erfolgen über den Kontakt mit dem Vermieter. Die Reservierung für die Ferienwohnung/ Zimmer ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden. 

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung in Höhe von 100% der Gesamtsumme ist innerhalb der gesetzten Frist in der Reservierungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.

 

Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Danach erlischt der Anspruch auf die reservierte Wohneinheit. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort möglich. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks werden nicht akzeptiert.

 

4. An-/Abreise

 

Die Ferienwohnung/ Zimmer steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über persönlichen Kontakt oder über einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/ Zimmer bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

 

5. Aufenthalt

 

5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung/ Zimmer ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

 

5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

 

 

6. Sachzustand

 

Die Ferienwohnung/ Zimmer wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung/ Zimmer, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

 

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

7. Haustiere

 

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in bestimmten Ferienwohnungen erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu führen.

 

8. Gartennutzung

 

Es ist erlaub sich im Garten bzw. auf dem Grundstück aufzuhalten. Es dürfen jedoch kein Gemüse oder Obst ungefragt geerntet werden. Auf dem Spielplatz haften die Eltern für Ihre Kinder.

 

9. Nachtruhe

 

Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr einzuhalten.

 

10. Kleinkläranlage

 

Es ist verboten jegliche Gegenstände oder Essensreste über die Abflüsse zu entsorgen. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Mülleimer. Bei Missachtung werden die Kosten für die Reparatur unserer Kleinkläranlage in Rechnung gestellt.

 

11. Reiserücktritt

 

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

 

  • 90–40 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises

  • 39–0 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises

 

12. Rücktritt durch den Vermieter

 

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

 

13. Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

14. WLAN-Nutzung

 

11.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

 

11.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

 

11.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

 

11.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

 

11.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

 

15. Schriftform

 

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

 

16. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.